Vergabe
Vergabekriterien
Folgende Vergabekriterien sind von besonderer Relevanz:
- Die Projekte sollen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärken und die aktive Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse anstoßen.
- Die Projekte müssen einen innovativen Beitrag zur lokalen Nachhaltigkeit in ihrer Stadt, Gemeinde oder Region leisten und auf eine übergreifende Perspektive (Integration der Nachhaltigkeitsdimensionen) ausgerichtet sein.
- Die Projekte sollen grundsätzlich die Handlungsfelder der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen bzw. sich auf die Aktionsfelder des Rahmenprogramms FONA beziehen. Die Projekte der 2. Ausschreibungsrunde "Bürger initiieren Nachhaltigkeit" sollen insbesondere Fragen des Klimaschutzes/der Energieversorgung sowie auch der Anforderungen des demografischen Wandels an Wege zur nachhaltigen Entwicklung aufgreifen.
- Die Projekte sollen einen zivilgesellschaftlichen Zuschnitt aufweisen und insbesondere die Vernetzung von Akteuren, etwa des lokalen Agenda-Prozesses, befördern. Ausgeschlossen ist dagegen die Finanzierung originär kommunaler Aufgaben oder die bloße Überbrückungshilfe für Initiativen, die kommunal nicht mehr unterstützt werden können. Auch können keine individuellen Existenzgründungen gefördert werden.
- Die Zusammensetzung der Akteure muss den Zielen der jeweiligen Projekte entsprechen. Das heißt, gefördert werden insbesondere solche Vorhaben, die die relevanten Stakeholder aktiv einbeziehen. Die Art und Weise des Zusammenwirkens ist zu erläutern. Projekte mit Nutzen für lokale Wirtschaftspartner, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind anzustreben.
- Förderfähig sind im Einzelfall auch Vorhaben, die an abgeschlossene, erfolgreiche Projekte von Nachhaltigkeitsinitiativen anknüpfen und die darauf abzielen, die Ergebnisse bundesweit zu transferieren (Förderung des strategischen Ergebnistransfers, weniger der gestalterischen Umsetzung von Kommunikationskampagnen). Kommunikations- und Vermittlungskonzepte sollten dem Stand von Forschung und Praxis entsprechen.
- Die Antragsteller müssen ein hohes Maß an Verlässlichkeit erkennen lassen, die Erfolgsaussichten des Projektes nachvollziehbar darlegen (realistische Ziele, dokumentierte Zeit- und Arbeitspläne) und Transparenz hinsichtlich der sachgerechten Mittelverwendung gewährleisten. Verantwortlichkeiten sind in der Projektstruktur festzulegen.
- Es sollte deutlich werden, welche Effekte insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit vor Ort und in den ausgewählten Themenfeldern durch die Projekte erwartet werden und an welchen konkreten Erfolgskriterien die Zielerreichung nachverfolgt werden kann.
- Die Projekte sollten Modell- und Vorbildfunktion besitzen und zur Nachahmung anregen (Übertragbarkeit).
- Es sollten konkrete Aussichten zur Weiterführung über die Anschubfinanzierung hinaus bestehen. Wünschenswert in diesem Zusammenhang ist es, wenn z.B. Unterstützung, Beteiligung und Eigeninteresse von Stiftungen, Unternehmen (insbesondere auch KMU) oder der Kommune dokumentiert ist. Ebenfalls begrüßt werden selbst tragende Prozesse, die bereits zur Projektfortführung initiiert werden konnten.
