Vergabe
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Akteure, die in ihrer Stadt und Gemeinde oder auch in ihrer Region neue Anstöße in Richtung einer Nachhaltigen Entwicklung geben. Angesprochen sind beispielsweise Stadtteilgruppen, örtliche Bildungsträger, regionalwirtschaftliche Kooperationen, Verbraucherschützer, Umweltgruppen, Kulturinitiativen, Kirchen oder Gewerkschaften. Bereits bestehende Initiativen sollten das Besondere bzw. Neue des zur Förderung eingereichten Projektes erläutern. Im Vordergrund stehen sollten Netzwerkarbeiten (gemeinschaftliche Aktivitäten von Personen oder Organisationen), nicht aber rein konzeptionelle Arbeiten oder baulich-investive Maßnahmen.
